Der offizielle Zügeltermin steht vor der Tür und etliche Mieterinnen und Mieter ziehen um in ein neues Zuhause. Bei der Wohnungs- oder Hausabnahme kommen alle Schäden ans Licht. Doch: Wann handelt es sich um normale Abnutzung und wann muss der Mieter bezahlen? Wie sauber muss geputzt sein? Worauf sollte eine Eigentümerin/ein Eigentümer bei der Wohnungsabnahme speziell achten, um späteren Ärger zu vermeiden?
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Fachperson Bewertung & Verkauf
Immobilienschätzung, Verwaltung, Verkauf, Wohnungsabnahmen
- Teilhaber Büchler AG Immobilien-Dienstleistungen
- Betriebsökonom FH, CAS Immobilienbewertung
- Mitglied SIV / Schweizer Immobilienschätzer-Verband
Ein verbindlicher Kenner der Marktverhältnisse im Hinterthurgau, der bei allen Themen zupackend hilft
Fachperson Verwaltung & Vermietung
Wohnungs- und Hausabnahmen, Verwaltung
- Ehemaliger Liegenschaftsverwalter einer grossen Industriepensionskasse
45 Jahre Erfahrung in Schlichtungsbehörde für Mietund Pachtwesen geben ihm eine enorme Souveränität um alle Fragen der Verwaltung und von Abnahmen bei Beginn und Ende von Mietverhältnissen.